Energiemanagementsysteme
Ziel eines modernen Lastmanagements ist es, Leistungssparpotentiale zu ermitteln, optimal zu nutzen und damit zu
möglichst niedrigen Energiekosten zu gelangen, ohne dabei den Produktionsablauf in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.
Die Jahreshöchstleistung eines Abnehmers ergibt sich je nach EVU als Mittelwert aus zwei (oder drei ) höchsten Monatsmaxima.
Diese wiederum werden im allgemeinen als ¼-, ½- oder 1h- Leistungsmittelwerte ( Periodenmittelwert ) von einem Maximumzähler
erfaßt und über den Abrechnungszeitraum hinaus gespeichert. Somit bestimmen nur wenige Augenblicke ( 2 oder 3 der etwa 35.000
möglichen Monatshöchstwerte) fast die Hälfte ( etwa 40% ) der Jahresenergiekosten. Ein
Energiemanagementsystem garantiert bei
sachgerechtem Aufbau und Anwendung die Einhaltung eines festen oder variablen Leistungsmaximums und sorgt damit für fest
kalkulierbare Stromkosten. Das Prinzip eines
Energiemanagementsystems basiert auf der Kontrolle des Leistungs- bzw.
Arbeitsbezuges innerhalb der vom jeweiligen EVU festgelegten Meßperiode, z. B. einer Viertelstunde. Der Maximumzähler des
Energieversorgungsunternehmens registriert die in der Meßperiode geleistete Arbeit. Gemessen wird nicht die Momentanleistung,
sondern die Arbeit am Ende der 15-Minuten-Meßperiode dividiert durch die Meßperiodendauer, der ¼-h-Leistungsmittelwert.
Bei konstanter Last würde sich ein linear ansteigendes Arbeits-Zeit-Diagramm ergeben. Aufgrund betrieblicher
Produktionsschwankungen wird auch bei exakt konstanter Grundlast die Periodenarbeit schwanken. Ein
Energiemanagementsystem
sorgt nun für die Einhaltung einer oberen Lastgrenze, indem bei drohender Überschreitung dieser Grenze Leistungsabschaltungen
oder -reduzierungen nach vorgegebenen Strategien automatisch vorgenommen werden. Um eine hohe Leistungsreduzierung zu erzielen,
sollten so viele Verbraucher wie möglich von einem
Energiemanagementsystem überwacht und kontrolliert werden. Voraussetzung
für das Einbeziehen ist die Speicherfähigkeit des Verbrauchers.
Beispiel: Der Stromvertrag
Für eine Einrichtung mit 150 Bewohnern läuft der Stromliefervertrag zum Jahresende aus. Es empfiehlt sich ein halbes
Jahr vor Auslauf des Vertrages zu reagieren und einen neuen Vertrag auszuschreiben. Die Energieversorger verfahren
in der Regel so, Sie auf den letzten Drücker zu informieren und setzen Sie unter Druck sich zu schnell zu entscheiden.
Für unser Beispiel, an dem wir im Folgenden sehr viel lernen können, treffen wir folgende Annahmen:
| • |
Abrechnungsmenge HT - Preis: |
363.240 KWh |
| • |
Abrechnungsmenge NT - Preis: |
228.780 KWh |
| • |
Höchste Leistungsspitze: |
230 KW |
| • |
Stromsteueranteil ( HT u. NT ) |
592.020 KWh |
| • |
EEG / KWK - Anteil |
592.020 KWh |
| • |
Niederspannungsanschluss |
400 V |
| • |
Vollbenutzungsstunden |
2.193 |
Sie gehen folgendermaßen vor:
-
Schauen Sie sich Ihren bestehenden Stromliefervertrag sowie die Abrechnungen des letzten Jahres einmal an und ermitteln so
Ihre tatsächlichen spezifischen Kosten sowie den spezifischen Strompreis( €/KWh ).( siehe Energiedatenerfassungsbogen )
Die Stromkosten beinhalten eine Vielzahl von Einzelpreisen, die alle in der Rechnung auftauchen müssen und die Gesamtkosten
ergeben:
| • |
HT - Preis Arbeitspreis Hochtarif Preis: |
0,0450 ( €/KWh ) |
| • |
NT - Preis Arbeitspreis Niedertarif Preis: |
0,0350 ( €/KWh ) |
| • |
Leistungspreis: |
120,00 ( €/KW/Jahr ) |
| • |
Stromsteuer |
0,0205 ( €/KWh ) |
| • |
EEG - Anteil |
0,0055 ( €/KWh ) |
| • |
KWK - Anteil |
0,0035 ( €/KWh ) |
| • |
Mehrwertsteuer |
|
-
Daraus ergibt sich für unser Beispiel:
| • |
363.240 KWh * 0,0450 €/KWh |
= |
16.345,80 € |
| • |
228.780 KWh * 0,0350 €/KWh |
= |
8.007,30 € |
| • |
270 KW * 140,00 €/KW/Jahr |
= |
37.800,00 € |
| • |
592.020 KWh * 0,0205 €/KWh |
= |
12.136,41 € |
| • |
592.020 KWh * 0,0055 €/KWh |
= |
3.256,11 € |
| • |
592.020 KWh * 0,0035 €/KWh |
= |
2.072,07 € |
| • |
Stromkosten ( netto ) |
= |
79.617,69 € |
| • |
Stromkosten ( brutto ) |
= |
92.356,52 € |
| • |
Spezifischer Strompreis |
= |
0,1254 €/KWh |
-
Sie sehen, das sich der scheinbar günstige Strompreis verdreifacht hat.
Welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen hier Energiekosten zu senken ?
Da im Beispiel sehr hohe
Leistungsspitzen zum Tragen kommen, macht es Sinn sich anhand Ihres Stromlastganges,
( 15 - Minuten - Mittelwerte des Stromverlaufs ) den Sie von Ihrem Energieversorger in der Regel kostenlos zur Verfügung
gestellt bekommen, zu prüfen, ob weitere Einsparpotentiale durch Senkung der Stromleistungsspitzen erreicht werden können.
Energiemanagementsysteme bieten hier eine hervorragende Möglichkeit Ihre Leistungsspitzen zu senken.
Gehen Sie hierzu folgendermaßen vor:
Erstellen Sie eine Liste aller elektrischen Verbraucher mit einer Leistung größer 5 KW. Notieren Sie anhand des Typenschildes
den Hersteller, die Typbezeichnung, und die elektrische Anschlussleistung. ( KW )
Folgende Verbraucher eignen sich in der Regel sehr gut für den Einsatz mit Energiemanagementsystemen:
- Kochkessel
- Kippbratpfanne
- Bratautomat
- Herd
- Friteuse
- Spülmaschine
- Convectomat
- Tellerspender
- Wärmewagen
- Backofen
- Spülmaschine
- Waschmaschine
- Trockner
- Lüftungsanlage
- Kälte- und Klimaanlage
Aus der erstellten Liste ermitteln Sie die sogenannte steuerbare Last und vergleichen anhand des Stromlastganges, wie hoch das
Einsparpotential durch Absenken der Stromleistungsspitzen sein kann. Als Faustformel kann man alle Spitzen, die kleiner oder
gleich einer halben Stunde anfallen, kompensieren. Wenden Sie sich an einen Spezialisten, der vergleichbare Systeme schon
eingesetzt hat. Wir nehmen das Einsparpotential aus unserem Beispiel. Bei einem zu erwartendem Absenken der Leistungsspitze
um 50 KW errechnet sich das Einsparpotential folgendermaßen:
70 KW * 140 € / KW / Jahr = € 9.800 / Jahr
Vollbenutzungsstunden: 2.960
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